Stromlieferanten stehen vor der Aufgabe bis zum 01.01.2025 dynamische Stromtarife anbieten zu müssen. Daraus ergeben sich diverse Aufgaben und Herausforderungen, welche in diesem Artikel beschrieben werden.
Ausgangssituation
Die Bedeutung von dynamischen oder auch börsenpreisabhängigen Stromtarifen nimmt in Deutschland im Rahmen der Energiewende immer weiter zu. Für Endkunden bieten Sie die Möglichkeit, große Stromverbraucher wie lokale Batteriespeicher, mobile Batteriespeicher in Form von Elektroautos, Wärmepumpen oder weitere Geräte kosteneffizient zu betreiben.
Die Abbildung und Berechnung von dynamischen Stromtarifen, sowie deren Vergleich mit den klassischen „All-inkl.“-Tarifen stellt für die Dienstleister eine Herausforderung dar.
Die Dienstleister möchten ihrem Endkunden ein attraktives Produkt anbieten, bei dem z.B. für den Folgetag eine Ladeplanung des Elektroautos, Fahrplan mit Ladung und Entladung des Batteriespeichers oder der Betrieb der Wärmepumpe möglichst effizient betrieben wird.
Nicht nur Energieversorger, sondern auch Batterie-, Wechselrichter- sowie Automobilhersteller stehen vor dieser Aufgabe.
Verstärkt wird die Herausforderung durch die sich ständig ändernde Gesetzgebung in Deutschland mit dem Ziel, weitere Anreize für dynamische Tarife zu setzen. Beispielhaft sei hierfür die geplante pauschale Netzentgeltreduzierung ab 2024 für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Speicher oder Elektroautos zu nennen!
Definition Stromliefervertrag mit dynamischen Tarifen
Nach § 3 des EnWG 31d spiegelt ein dynamischer Stromliefervertrag für einen Letztverbraucher die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte in Intervallen wider. Diese entsprechen dann mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes.
TIP! Der unter anderem für die Strombeschaffung genutzte Spotmarkt der EPEX SPOT aus Paris bietet Auktionen auf dem Day-Ahead- und Intraday-Markt an. Hier werden die Strommengen entweder für den Folgetag oder für denselben Tag gehandelt.
Verpflichtung für Stromversorger über das Angebot eines dynamischen Stromtarifs
Bereits heute müssen Stromversorger, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligentem Messsystem (iMSys) einen dynamischen Stromtarif anbieten. Ab 2025 gilt diese Pflicht laut dem neuen Gesetz für alle Stromversorger.
Herausforderungen für Stromlieferanten
Die Stromlieferanten stehen bei den dynamischen Stromtarifen für die Letztverbraucher vor diversen Herausforderungen:
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht über Angebot eines dynamischen Stromtarifs bis 01.01.2025
- Beschaffung der Daten zu Börsenpreisen, Netzentgelten, Abgaben, Umlagen, Steuern als auch Gebietsinformationen des Stromnetzgebietes
- kundenindividuelles Pricing / Kalkulation eines dynamischen Stromtarifs in jeweiliger Kundenlokation
- im Vergleich zur aktuellen Tarifwelt eine komplexere Darstellung und Vergleichbarkeit eines dynamischen Stromtarifs und Vertragsabschluss in Tarifrechnern & Vertriebstools
- Übergabe eines dynamischen Stromtarifneukunden an das Abrechnungssystem inkl. Transparenztabelle
- Analyse eines dynamischen Stromtarifbestandskunden und Anpassung ohne Margenausweitung
- Berücksichtigung weiterer gesetzliche Anforderungen wie Neuerungen des §14a EnWG mit Modul 1 und Modul 2 ab 2024 und voraussichtlich Modul 3 ab 2025
- Sonstige Anforderungen an Prozesse wie Pricing, Vertrieb, Marketing, Abrechnung, Energiebeschaffung
Fazit dynamische Stromtarife
Die Stromlieferanten stehen mit der Einführung von dynamischen Stromtarifen vor vielfältigen Herausforderungen. Haben Sie Fragen oder eigene Ideen? Oder Sie suchen konkret Unterstützung? Wir stehen gern für ein Gespräch zur Verfügung.
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Dipl.-Wirtsch.-Math. Daniel Sonne
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